Führerschein mit 17 kommt gut an

 

Fahrlehrer in Homburg sehen das Projekt positiv - Zahl der Unfälle sei zurückgegangen Führerschein mit 17 kommt gut an Viele Jugendliche können es kaum erwarten, endlich selbst hinter dem Steuer eines Autos sitzen zu dürfen. Seit gut drei Jahren können sie im Saarland schon mit 17 Jahren den Führerschein machen, müssen dann aber mit einer Begleitperson fahren. Die SZ hat sich bei Fahrlehrern umgehört. Die sehen in der neuen Regelung viele Vorteile.
 
Homburg. Seit Anfang Januar 2006 gibt es den Modellversuch " Begleitetes Fahren" nun schon im Saarland. Und das bedeutet: Ab einem Alter von 16 Jahren und sechs Monaten können sich Jugendliche bei der Fahrschule anmelden und mit ihrer Ausbildung beginnen. Mit dem Erhalt des Führerscheins beginnt dann die zweijährige Probezeit und bis der Fahranfänger 18 Jahre alt ist, darf er nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren.  
 
Das Projekt Führerschein ab 17 ist zwar bis zum 31. Dezember 2010 befristet, doch das Angebot wird gut angenommen und es gibt durchweg nur Positives zu berichten, so dass es mit großer Wahrscheinlichkeit weitergeführt wird - da ist man sich in den Homburger Fahrschulen einig. "Am Anfang musste man sich auch als Fahrlehrer erst einmal darauf einstellen, denn ein Fahrschüler, der erst 16,5 Jahre alt ist, hat einfach noch nicht die Reife wie ein Achtzehnjähriger. Doch wenn man sich darauf eingestellt hat, gibt es keinen großen Unterschied mehr", findet Hans-Peter Friedebach von der gleichnamigen Fahrschule. Was sich allerdings zum Positiven verändert habe, sei die Unfallstatistik, denn die Zahl der Unfälle im ersten Jahr eines Fahranfängers sei deutlich zurückgegangen, so Friedebach. Das liege daran, dass zum Beispiel Alkoholfahrten wegfielen, da die Jugendlichen eben nur mit ihren Eltern Auto fahren dürften, erklärt der Fahrlehrer. 
 
Auswirkungen aufs Bestehen oder Nicht-Bestehen hat der "frühe" Führerschein offenbar nicht: Bei den praktischen Prüfungen sei die Durchfallquote gleich geblieben, sagen Friedebach sowie Vera Bleyer von der Fahrschule Bleyer. Das bestätigt auch Heidi Boßlet von der Fahrschule Boßlet. Sie weist darauf hin, dass bei ihr die 1 7- Jährigen in der Theorieprüfung sogar etwas besser abschneiden als die Älteren, da sie "mehr lernen und ein bisschen fleißiger sind". Außerdem gebe es noch einen weiteren positiven Aspekt des begleiteten Fahrens: Es gebe weniger Nachschuiungen - schließlich sorgten die Begleitpersonen dafür, dass sich die Fahranfänger möglichst keine Verkehrsverstöße zu Schaden kommen ließen, so Heidi Boßlet. 
 
Von ähnlichen Erfahrungen kann Vera Bleyer berichten: "Es spielt schon eine Rolle, ob jemand neben dem Fahranfänger sitzt oder nicht. Das zeigt bei den meisten durchaus eine gewisse Wirkung." 
 
Eines ist bei dieser Sache wichtig: Eine Begleitperson sollte Sicherheit vermitteln und in brenzligen Situationen eingreifen, wenig sinnvoll sei es dagegen dem Fahranfänger reinzureden und ihn zu verunsichern, weiß etwa Heike Thumser aus Homburg. Sie darf seit November 2008 mit ihren Eltern als Begleitpersonen Auto fahren und findet: "Führerschein mit 17 ist eine gute Idee. Die Begleitperson gibt ein sicheres Gefühl und kann zum Beispiel beim Einparken helfen. Außerdem können die Eltern Tipps geben, die sich dann auch speziell auf das eigene Auto beziehen." Manchmal nerve es allerdings schon, dass immer jemand mitfahren müsse, sagt die 17-Jährige und gibt zu: "Ich freue mich darauf, bald allein Auto zu fahren.
 

Hintergrund 

 
Das "Begleitete Fahren", eher bekannt als Führerschein mit 17 Jahren, wurde im April 2004 zunächst Niedersachsen eingeführt. Erst im vergangenen Jahr entschloss sich Baden-Württemberg als letztes Bundesland, an dem Projekt teilzunehmen. Im Saarland läuft das Projekt seit 2006. Jugendliche, die 16 Jahre und sechs Monate alt sind, dürfen ihre Fahrausbildung beginnen. Haben sie dann den Führerschein, dürfen sie bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung fahren. Diese eingetragene Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Darüber hinaus darf sie in Flensburg höchstens drei Punkte haben und muss mindestens fünf Jahre in Besitz des Führerscheines sein. Für den Fahranfänger gilt die 0,0-Promillegrenze, und auch die Begleitperson darf nicht mehr als-0,49Promille im Blut haben. Es können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. 
 
Von SZ-Mitarbeiterin Susanna Best
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