Motorräder über 50ccm - Abgasuntersuchung

Wie die Stiftung Warentest aktuell mitteilte, müssen ab 2006 nicht nur Autos, sondern auch Motorräder einschließlich Leichtkrafträdern, Trikes und Quads zur zweijährlich fälligen Abgasuntersuchung. Zur Untersuchung, ob die Kohlenmonoxid-Höhe im Abgas der gesetzlichen Grenzen entspricht, müssen alle Fahrzeuge, die ab 1989 erstmals zugelassen wurden.

Was ist die Abgasuntersuchung beim Motorrad ?

Die Motorrad Abgasuntersuchung, auch einfach "AU" oder Umweltuntersuchung genannt, wird im Laufe des Jahres 2006 eingeführt für mehr oder minder alle Fahrzeuge ab 1989 (Detail siehe unten). gelten.

Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung wird beim Motorrad verzichtet, die Abgasuntersuchung findet im Rahmen der TÜV Hauptuntersuchung statt. Ohne bestandene Abgasuntersuchung gilt die TÜV Hauptuntersuchung als nicht bestanden.

Neben der eigentlichen Abgasuntersuchung wird im Rahmen der Untersuchung ebenfalls eine subjektive Geräuschmessung durchgeführt. Sollte der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.

 


Welche Motorräder müssen die Abgasuntersuchung machen ?

2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
ab Erstzulassung 01.01.1989

Welche Grenzwerte gelten ?

Der CO Wert darf folgende Grenzewerte nicht überschreiten:

Bei Fahrzeugen ohne Katalysator bzw. mit angeregeltem Katalysator: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe

Bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe

Oft wird die Frage gestellt, welche Grenzwerte gelten für Fahrzeuge, deren original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden. Ganz klare Aussage: es gelten die Grenzwerte für KAT Version, denn damit wurde das Fahrzeug homologiert.


Wie muss gemessen werden ?

Es gibt bereits eine genaue Durchführungsbestimmung, die die Durchführung der Messung genau regelt.

Fahrzeuge ohne Katalysator und Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator:

Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Vorgibt gilt als CO Grenzwert max4.5% Vol.
Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe
Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen
Motordrehzahl erfassen
CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen

 

Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator:

Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Vorgibt gilt als CO Grenzwert max 0.3% Vol.
Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
eine erhöhte Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe, ansonsten 2000 min-1
Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen
Motordrehzahl erfassen
CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen

Anforderungen an den Messplatz

Für die Anerkennung als AU Prüfstelle sind im wesentlichen die folgenden 4 Vorschriften zu beachten:

Geeigneter und geschlossener Prüfraum, in dem mindestens ein Kraftrad untersucht werden kann. Ein eigener Raum wird hier nicht erforderlich sein, es genügt die normale Werkstatt. Durch die Anforderungen geschlossener Raum wird aber auch gleichzeitig die Forderung nach einer technischen Abgasabsauganlage relevant. Eine Messung im Freien ist nicht zulässig, Schläuche die die Abgase ins Freie ableiten gelten nicht als technische Lüftung.
Geeignete und anerkannte Mess- und Prüfgeräte.

Wer darf messen ?

Die Verordnung schreibt einen verbindlichen Eintrag in die Handwerksrolle für das KFZ Techniker oder Zweiradmechaniker Handwerk vor. Die Fachkräfte, die künftig die Messung durchführen sollen, müssen über eine abgeschlossene Ausbildung in dem Bereich verfügen, der Verantwortliche muß eine Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.

Zusätzlich muß eine eintätige Schulung erfolgreich abgeschlossen worden sein und alle 36 Monate muß diese Eignungsprüfung wiederholt werden. Die Eignungsprüfung wird von den Innungen angeboten.

Kosten ?

Über die Kosten der AU wird viel Spekuliert. Dabei gibt die Verordnung einen Rahmen vor, in dem die Kosten liegen müssen. Der Rahmen liegt zwischen 7,70€ bis 23,00€. Nach mir vorliegenden Informationen will der TÜV eine Gebühr von ca 17,00€ erheben.