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Helmpflicht für Trikes ab 2006

Endlich mal eine neue Regel, der man sich ohne Vorbehalt anschließen kann: Ab Januar 2006 gilt Helmpflicht für Quads und Trikes. Die obligatorische Ausnahme zu Regel: Wenn Sie beim Trike die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt haben, dann entfällt die Helmpflicht, aber tragen Sie zur eigenen Sicherheit trotzdem einen!

Interessant ist die Entstehungsgeschichte der StVO Änderung. Wenn Sie glauben, dass unsere Bürokraten sich um Ihre Sicherheit sorgten, dann sind Sie ein Idealist. Nein, die Änderung steht im Zusammenhang mit den neuen, europäischen Zulassungspapieren, die seit 1.10.2005 ausgegeben werden. Manche Zulassungsstellen hatten in der Vergangenheit ihren Ermessensspielraum genutzt und eine Helmpflicht in die Papiere eingetragen. Bei den europäischen Dokumenten ist dafür aber kein Platz mehr. Wie dem auch sei: Die Helmpflicht dient Ihrer Sicherheit und das ist gut so!

Sollten Sie einmal ohne Helm erwischt werden, dann sind 15,- Euro fällig. Auch mit Helm könnten Sie zur Kasse gebeten werden, wenn dieser nicht amtlich genehmigt ist. Ja, und was ist ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm? Nun die Verwaltungsvorschrift zum §21a Abs. 2 StVO sagt dazu:

"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."