Befristung der Führerscheine

Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird ab dem 19. Januar 2013 befristet. Die Gültigkeitsdauer wird 15 Jahre betragen. Die “Verlängerung” wird dann nach aktuellem Stand ohne Vorlage von Eignungsnachweisen (z.B. Sehtest, oder ärztliche Bescheinigung) möglich sein. (Alte Führerscheine sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.)