Prüfbescheinigung/Fahrerlaubnis
Klasse: Mofa


 

Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse Mofa setzt keine andere Klasse voraus
Fahrzeuge:

In diese Kategorie fallen Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, die maximal 25 km/h fahren oder deren Hubraum maximal 50 cm³ beträgt.
Das Mofa muß Einsitzig-Einspurig sein - es ist keine Personenmitnahme erlaubt außer Kleinklind bis zum 7. Lebensjahr in geeignetem Kindersitz(Alter des Fahrers 16 Jahre).

Befristung: Die Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die Prüfbescheinigung Mofa schließt keine anderen Klassen ein. Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt keine Mofa Prüfbescheinigung
Sonstiges:

Theoretische Prüfung


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