Prüfbescheinigung/Fahrerlaubnis
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Mindestalter: | 15 Jahre |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse Mofa setzt keine andere Klasse voraus |
Fahrzeuge: |
In diese Kategorie fallen
Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, die maximal 25
km/h fahren oder deren Hubraum maximal 50 cm³
beträgt. |
Befristung: | Die Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Die Prüfbescheinigung Mofa schließt keine anderen Klassen ein. Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt keine Mofa Prüfbescheinigung |
Sonstiges: |
Theoretische Prüfung |
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