Anforderungen an
den Fahrerlaubnisbewerber
- Mindestalter 16 ½ Jahre
- Antragstellung mit Vermerk „Begleitetes Fahren ab
17“
- Benennung mindestens einer Begleitperson.
- Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Anforderungen an den Begleiter
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der
Fahrerlaubnisklasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im
Verkehrszentralregister haben.
- Der Begleiter darf nicht mehr als 0,49 Promille Alkohol(bei der Begleitung)
im Blut haben
Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen
- Klasse B/BE (mit Begleitung) eingeschlossen Klasse L/M/S (ohne
Begleitung )
- Prüfbescheinigung hat kein Bild (Personalausweis
mitführen)
- Sie gilt nur in der Bundesrepublik und seit dem 01.03.10 auch in Österreich
- Geltungsdauer bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag
- Ab 18. fahren ohne Begleitperson erlaubt
- Der Kartenführerschein muss extra beantragt werden
Bei Fahrt ohne oder mit nicht berechtigter Begleitperson
- Widerruf der Prüfbescheinigung (Entzug)
- 50€ Bußgeld, 1 Punkt im VZR
- Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4
Jahre
Der Inhaber der Prüfbescheinigung
trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer,
auch für den Begleiter
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