Führerschein mit 17 

 

Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber
- Mindestalter 16 ½ Jahre
- Antragstellung mit Vermerk „Begleitetes Fahren ab 17“
- Benennung mindestens einer Begleitperson.
- Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters

Anforderungen an den Begleiter
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.
- Der Begleiter darf nicht mehr als 0,49 Promille Alkohol(bei der Begleitung) im Blut haben

Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen

- Klasse B/BE (mit Begleitung) eingeschlossen Klasse L/M/S (ohne Begleitung )
- Prüfbescheinigung hat kein Bild (Personalausweis mitführen)
- Sie gilt nur in der Bundesrepublik und seit dem 01.03.10 auch in Österreich
- Geltungsdauer bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag
- Ab 18. fahren ohne Begleitperson erlaubt
- Der Kartenführerschein muss extra beantragt werden

Bei Fahrt ohne oder mit nicht berechtigter Begleitperson
- Widerruf der Prüfbescheinigung (Entzug)
- 50€ Bußgeld, 1 Punkt im VZR
- Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre

Der Inhaber der Prüfbescheinigung trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer, auch für den Begleiter