Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse AM: Kleinkrafträder


 

Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus
Fahrzeuge:

Zeirädrige Kleinkrafträder(auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbh, mit
- max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
- max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor )
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbh. Bei Fremdzündungsmotoren
(z.B. Ottomotoren) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren)  max. 4 kW Nutzleistung;
 Elektromotoren max 4 kW  Nenndauerleistung.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Befristung: Die Klasse AM ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die Führerscheinklasse AM schließt Mofa mit ein.

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