Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse L: Zugmaschinen


 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keine andere Klasse voraus
Fahrzeuge:

In die Kategorie fallen alle Zugmaschinen nach Bauart für Land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
- mit Anhänger bis 25km/h

-selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Stapler und andere Flurföderfahrzeuge, bis 25km/h auch mit Anhänger.

Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse L besitzt, hat automatisch auch die Prüfbescheinigung Mofa.
Sonstiges:

 


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