Führerschein/Fahrerlaubnis
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Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse L setzt keine andere Klasse voraus |
Fahrzeuge: |
In die Kategorie fallen alle Zugmaschinen nach Bauart für
Land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte selbstfahrende
Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. |
Befristung: | Die Klasse L ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Wer die Klasse L besitzt, hat automatisch auch die Prüfbescheinigung Mofa. |
Sonstiges: |
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