Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse BE: Personenkraftwagen


 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt die Klasse B voraus

Fahrzeuge:
Fahrzeugkombinationen, die aus dem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger bestehen , sofern die zGM des Anhängers bzw. Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

 
Befristung: Die Klasse BE ist unbefristet gültig.
Sonstiges:

Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen


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