Bahn frei für die neue StVO

Weniger Schilder und vereinfachte Vorschriften für den Radverkehr: Das sind die wichtigsten Punkte der neuen Straßenverkehrs¬ordnung (StVO), die am 1. September in Kraft tritt. 25 Verkehrszeichen werden gestrichen; bereits aufgestellte Schilder dürfen allerdings noch zehn Jahre stehen bleiben. Dafür kommen einige neu hinzu.

1) Inlinescater "frei"
  Dort, wo das neue Schild »Inlineskater frei« steht, dürfen Inlineskater künftig Radwege, Seitenstreifen und Fahrbahn nutzen. Ansonsten müssen sie auf dem Gehweg fahren. 
   
2) Fahrradanhänger
  Zwei Kinder bis maximal sieben Jahre dürfen im Anhänger mitgenommen werden. 
 
3) Überholverbot an Bahnübergängen ab dem Gefahrenzeichen
 
4) Auf 3-spurigen Autobahnen ist es Gespannen verboten auf der linken Seite zu fahren.
 
5) Der »Beschleunigungs-« wird in »Einfädel-« und der »Verzögerungs-« in »Ausfädelstreifen« umbenannt.
 
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  Das sind die neuen Verkehrsschilder