Führerschein/Fahrerlaubnis
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Mindestalter: | 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse B96 setzt Klasse B voraus |
Fahrzeuge:
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen,
sofern die zGMder Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich |
Befristung: | Die Klasse B96 ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | keine |
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