Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse B: Personenkraftwagen


 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A - bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination  3500 kg nicht übersteigt.

 
Befristung: Die Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klassen Mofa, AM und L.
Sonstiges:

Wenn Sie Ihre Ausbildung und Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe machen, ist Ihr Führerschein auch nur für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gültig.


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