Führerschein/Fahrerlaubnis
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Mindestalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus |
Fahrzeuge:
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Kraftfahrzeuge -
außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A - bis 3500 kg
zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. |
Befristung: | Die Klasse B ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Wer die Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klassen Mofa, AM und L. |
Sonstiges: |
Wenn Sie Ihre Ausbildung und Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe machen, ist Ihr Führerschein auch nur für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gültig. |
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