Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse A1: Krafträder


 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus
Fahrzeuge:

In die Kategorie der Leichtkrafträder fallen alle Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Nennleistung von maximal 11 kW/15PS. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm  bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbh und einer max. Motorleistung bis zu 15 kW.

Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse Mofa und AM.
Sonstiges:

wer vor dem 01.04.1980 eine Führerschein der Klassen 2, 3 oder 4 gemacht hat, darf Motorräder bis 125ccm fahren!


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