Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse T: ohne Vorbesitz einer anderen Klasse


 

Mindestalter: 16 Jahre für bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
18 Jahre für bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keine andere Klasse voraus
Fahrzeuge:

In die Kategorie fallen alle Zugmaschinen nach Bauart für Land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte selbsfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit(siehe Mindestalter) auch mit Anhänger

-selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Stapler und andere Flurföderfahrzeuge, bis (siehe Mindestalter) auch mit Anhänger

Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse T besitzt, hat automatisch auch die Prüfbescheinigung Mofa und Klasse L.
Sonstiges:

 


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