Fahrerlaubnis |
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Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus |
Fahrzeuge: | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. |
Befristung: | Die Klasse S ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Wer die Klasse S besitzt, hat automatisch auch die Prüfbescheinigung Mofa. |
Sonstiges: | Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L) |
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