Fahrerlaubnis
Klasse S: Quad und Leichtkraftfahrzeuge bis 350KG


 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus
Fahrzeuge:

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Befristung: Die Klasse S ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse S besitzt, hat automatisch auch die Prüfbescheinigung Mofa.
Sonstiges:

Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)


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